Bank Frick verarbeitet Spenden in Form von Kryptowährungen
Bank Frick verarbeitet für die Schweizer Sektion der Menschenrechtsorganisation Amnesty International (Amnesty Schweiz) neu Spenden in Form von Kryptowährungen. Hierfür hat Bank Frick ein Set-up entwickelt, das die zuverlässige, regulatorisch konforme und sichere Annahme von Kryptospenden ermöglicht. Das Modell eignet sich für alle NGO und gestattet die sorgfältige Prüfung der Herkunft von Kryptospenden.
«Kryptowährungen haben an Akzeptanz gewonnen. Durch die zusätzliche Möglichkeit der Kryptospende sprechen wir Menschen an, die sich auf dem Markt der Kryptowährungen zu Hause fühlen», erklärt Marco Dolfini, Senior Partnership Manager bei Amnesty Schweiz. In einer ersten Phase werden im Auftrag von Amnesty Schweiz die Kryptowährungen Bitcoin Cash, Litecoin und Stellar von Bank Frick entgegengenommen, geprüft und verarbeitet.
Nur Kryptospenden aus sicherer Herkunft
«Für Amnesty International als Menschenrechtsorganisation ist es von höchster Priorität, dass nur Spenden entgegengenommen werden, die aus sicherer Herkunft stammen. Bei Spenden in herkömmlichen Währungen wie Schweizer Franken oder Euro haben wir intern die entsprechenden Prozesse, um dies sicherzustellen. Bei Kryptospenden gestaltet sich dieses Unterfangen komplexer», führt Dolfini aus. Es sei nicht nur damit getan, auf der Website sogenannte Krypto-Wallets zur Verfügung zu stellen. «Um sicherzustellen, dass die Spenden sicherer Herkunft sind, braucht es ausgewiesenes Know-how und Erfahrung im Kryptobereich. Deshalb haben wir uns an Bank Frick gewandt, die sich in den letzten Jahren eine führende Stellung im Blockchain-Banking erarbeitet hat», erklärt Dolfini.
«Wir können Zahlungen in Kryptowährungen zuordnen und nachverfolgen», betont Nicolas Marxer, Leiter Blockchain Banking. «Wir legen im Bereich Blockchain dieselben strengen gesetzlichen Massstäbe an wie bei klassischen Finanztransaktionen und stellen so die Legitimität und die Legalität der Kryptospenden sicher», erklärt Marxer.
Spendevorgang entspricht den gesetzlichen Vorgaben
Wer spendet, muss vor dem Spendenvorgang Name, Adresse, Geburtsdatum, die Absender-Wallet-Adresse sowie die Herkunft der Gelder angeben. Bei Letzterer handelt es sich um eine sogenannte Source-of-Funds-Prüfung, in deren Rahmen die spendende Person verpflichtet ist, die Herkunft der Gelder anzugeben. Dieser Vorgang entspricht somit den gesetzlichen Vorgaben. Um dies sicherzustellen, beschäftigt Bank Frick Business- und Compliance-Spezialisten mit Banken- sowie Kryptoerfahrung. Ausserdem verfügt Bank Frick über modernste Analysetools, die den Weg eines Coin zurückverfolgen können.
Bank Frick hat ein Set-up entwickelt, welches den idealen Prozess für eine NGO abbildet. Dieses Set-up sieht unter anderem auch vor, dass eingehende Spenden in Kryptowährungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sehr rasch entgegengenommen und in Schweizer Franken gewechselt werden können.
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