Krypto-Assets im Fokus: Neue FINMA-Vorgaben für Vermögensverwalter
Mit der Aufsichtsmitteilung 01/2026 stellt die FINMA unmissverständlich klar: Die Verwahrung von Krypto-Assets ist ein zentraler regulatorischer Bestandteil jeder Produkt- und Investmentstruktur.
Klare Worte der FINMA
Kryptobasierte Vermögenswerte in der individuellen Vermögensverwaltung müssen pro Kunde gesondert bei einer Bank, einem Wertpapierhaus, einem DLT-Handelssystem oder einem sonstigen Institut verwahrt werden, das einer der Schweiz gleichwertigen Aufsicht untersteht. Im EWR erachtet die FINMA die MiCAR als regulatorische Grundlage, um kryptobasierte Vermögenswerte angemessen zu verwahren. Nach MiCAR zugelassene ausländische Verwahrer sind somit gleichwertig beaufsichtigt.
Bei ausländischen Verwahrern muss zusätzlich ein dem Schweizer Recht gleichwertiger Konkursschutz bestehen. Entscheidend ist damit nicht nur die technische Funktionalität eines Anbieters, sondern auch eine beaufsichtigte Verwahrstruktur mit solider Infrastruktur, Expertise und rechtlichem Schutz im Insolvenzfall.
Die FINMA hält zudem fest, dass nicht konforme Verwahrstrukturen angepasst werden müssen, während Ausnahmen eng begrenzt bleiben.
Was das für Vermögensverwalter mit Kryptostrategien bedeutet
Für lizenzierte Schweizer Vermögensverwalter mit Krypto-Bezug heisst das: Bestehende Strukturen sollten überprüft werden. Das betrifft nicht nur Vermögensverwaltungsmandate, sondern auch Investmentprodukte mit Krypto-Bezug, die über ausländische Vehikel strukturiert sind. Auch in diesen Fällen sind die Vermögensverwalter verantwortlich, dass die Verwahrung sorgfältig und rechtlich belastbar ausgestaltet ist.
Relevanz für AMC- und ETP-Strukturen
Gerade bei AMCs und ETPs mit Krypto-Strategien wird die Verwahrung der zugrunde liegenden Assets zu einem zentralen Teil der regulatorischen Produktarchitektur.
Für Vermögensverwalter stellt sich deshalb die Frage, ob bestehende Anbindungen an Krypto-Handelsplattformen weiterhin genügen oder ob künftig stärker regulierte Verwahrmodelle nötig sind. Klar ist schon heute: Wer Krypto-Produkte strukturiert, braucht einen Partner, der Verwahrung, Regulierung und operative Umsetzung zusammenführt.
Regulatorische Klarheit erhöht den Handlungsdruck und schafft Chancen
Die Aufsichtsmitteilung erhöht den Prüfungsaufwand, schafft aber auch Orientierung. Der Markt bewegt sich klar in Richtung regulierter Verwahrlösungen mit belastbarer Infrastruktur und einem rechtlichen Rahmen. Damit wird die Wahl des richtigen Partners strategisch wichtiger.
Gefragt sind Set-ups, die mehr als einzelne Teilservices bieten. Wer frühzeitig auf regulierte Lösungen setzt, reduziert Abhängigkeiten von unregulierten Drittparteien und schafft eine stabilere Grundlage für künftiges Wachstum.
Bank Frick als regulierte Alternative aus Liechtenstein
Genau hier setzt Bank Frick an. Als Liechtensteiner Vollbank mit MiCAR-Zulassung und Fokus auf professionelle Kunden verbindet Bank Frick klassische Banking-Services mit regulierten Blockchain-Banking-Lösungen bereits seit 2018.
Für Vermögensverwalter ist das besonders relevant, weil Bank Frick weit mehr als isolierte Verwahrdienstleistungen bietet. Die Bank stellt ein reguliertes Fundament zur Verfügung, auf dessen Basis sich ganze Krypto-Strategien und Investmentstrukturen aufbauen lassen – auch mit Blick auf eine weiter zunehmende Regulierung in der Schweiz und im EWR.
Zudem können verwahrte Kryptowerte nach liechtensteinischem Recht aus der Insolvenzmasse des Verwahrers ausgesondert werden (Art. 25 TVTG).
AMCs und ETPs aus einer Hand
Für Krypto-AMCs und ETPs bietet Bank Frick eine integrierte Lösung aus einer Hand. Dazu gehören je nach Struktur unter anderem ein eigenes Emissionsvehikel, Zahlstelle, Preisberechnung, Handel und die Verwahrung traditioneller sowie digitaler Assets.
Damit können Vermögensverwalter Produktstrukturen über eine Partnerin aufsetzen, die sowohl über tiefe Expertise im Bereich digitaler Assets als auch über die notwendige regulatorische Substanz verfügt.
Besonders bei komplexeren Strukturen zeigt sich der Mehrwert dieser Expertise. Das betrifft zum Beispiel öffentliche Angebote im EWR, Börsenkotierungen oder Set-ups, bei denen Bank Frick einen regulierten Broker für den Direkthandel oder die Verwahrung der Vermögenswerte anbindet.
Bank Frick xPULSE als operativer Hebel
Ergänzt wird dieses Set-up durch das Bank Frick xPULSE-Netzwerk. Es verbindet führende Börsen, Market Maker und Liquidity Provider und ermöglicht den Transfer von Fiat-Währungen auf Kryptobörsen 23/7 mit Settlement in Sekunden statt Tagen.
Für Vermögensverwalter und Emittenten ist das kein reines Komfortmerkmal. Wer Krypto-Strategien oder produktbasierte Lösungen betreibt, braucht neben sicherer Verwahrung auch schnelle und belastbare Prozesse für Funding, Settlement und Handelsanbindung. Bank Frick xPULSE schafft damit einen operativen Vorteil, der im täglichen Betrieb relevant ist.
Fazit
Die FINMA macht deutlich, dass die Verwahrung bei Krypto-Strategien endgültig zu einer zentralen regulatorischen Frage geworden ist. Für Vermögensverwalter, die AMCs oder ETPs mit digitalen Assets aufsetzen oder verwalten, sind regulierte, insolvenzrechtlich saubere und operativ belastbare Strukturen zwingend erforderlich.
Wer jetzt auf einen regulierten Partner mit technischem Know-how und integrierter Produktkompetenz setzt, reduziert nicht nur Risiken, sondern schafft auch die Grundlage, um Krypto-Strategien langfristig tragfähig zu entwickeln. Genau dafür bietet Bank Frick ein Set-up, das regulatorische Sicherheit mit operativer Umsetzbarkeit verbindet.
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